Vor jeder Behandlung findet eine ausführliche Befragung über die Erkrankung und die gesundheitliche Vorgeschichte statt. Als weitere diagnostische Methode dient die Zungen- und Pulsdiagnose. Die Dauer einer Behandlungssitzung beträgt in der Regel eine Stunde.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, wird darum gebeten, diesen mindestens einen Tag vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen, da die Behandlungszeit eingeplant wird.
Privat Krankenversicherte bekommen je nach Vertrag einen Teil oder den vollen Umfang der Heilpraktikerkosten erstattet.
Beihilfeversicherte können einen Teil bzw. die gesamten Behandlungskosten von ihrer Beihilfestellte zurückerstattet bekommen. Beihilfeberechtigt sind Beamte, Richter und Soldaten.
Gesetzlich Krankenversicherte, die eine zusätzliche private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerbehandlungen mit einschließt, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung zurückerstattet zu bekommen.
Wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, wird darum gebeten, diesen mindestens einen Tag vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen, da die Behandlungszeit eingeplant wird.
Kontakt · Impressum · Links · Disclaimer · Telefon: 040 - 84 89 74 39